Leistungsschutzrecht: Sorglos bloggen adé 3

Leistungsschutzrecht. Ein sperriges Wort, das in seiner Sperrigkeit fast wieder harmlos wirkt, weil es keiner versteht. Gefährlich, denn das LSR wird der sorglosen Kommunikation über Facebook, Twitter und Blogs ein Ende setzen.

Nicht oft sorgt ein Referentenentwurf aus dem Justizministerium für so viel Wirbel. Die „Lex Google“ soll nach dem Willen einiger deutscher Verleger-Lobbyisten (allen voran Axel Springer) dafür sorgen, dass Google kein Geld damit verdienen kann, Verlagsinhalte kostenlos zu indexieren und als Suchergebnis zur Verfügung zu stellen. Die Verlage wollen Kohle dafür sehen, dass Google ihnen Besucher bringt.

Was nach Selbstmord klingt, ist genau das. Denn was da nun als stümperhafter Referentenentwurf aus dem Justizministerium kam (hier der Originaltext), stellt de facto unter Strafe, Presserzeugnisse ohne eigens gekaufte Lizenz zu verlinken. Und im Zweifel ist ein Presseerzeugnis alles, was inhaltlich halbwegs regelmäßig unter einem Namen erscheint: also Spiegel.de & Co, aber auch Blogs oder Newsletter.

Was das LSR mit Aldi und ‘ner Pommesbude zu tun hat

Das Verrückte daran ist: Es geht nicht darum, keine Texte von anderen Autoren auf seiner Website nutzen zu dürfen. Das darf man jetzt auch schon nicht. Natürlich.

Sondern es geht darum, dass niemand aus der Leistung eines Dritten Kapital schlagen darf. Google, so die Überlegung, profitiert von der verlegerischen Leistung von Axel Springer, weil Google ein Verzeichnis von deren Websites und Artikeln zusammenstellt und daneben Werbung anzeigt. Keine Verlagsleistung, keine Werbeeinnahmen für Google. Also soll Google zahlen.

Dummerweise ist das aber in allen Branchen üblich – so funktioniert eben häufig Wirtschaft. Nach dem Gedanken des Leistungsschutzrechts müsste in Zukunft die Pommes-Bude neben dem Aldi-Markt Gebühren an Aldi zahlen, weil die Bude ja von der Leistung Aldis profitiert, Kunden anzulocken. Kein Aldi, keine Pommesbude. Also: Zahlen! Und wie ist es mit dem Restaurant, das an der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet liegt? Muss das an die Gewerbetreibenden zahlen, damit ihre Belegschaften in dem Restaurant essen dürfen? Denn ohne Gewerbegebiet keine Einnahmen im Restaurant. Also: Zahlen! Auch zahlen müsste der Taxifahrer, der seine Gäste zum Konzerthaus bringt – denn ohne Konzerthaus keine Einnahmen durch die Fahrt dorthin. Also: Zahlen! Merkwürdige Logik.

Keine Artikel-Links mehr bei Facebook

In der Praxis bedeutet das den Abschied von einer Grundidee des Internets: Links sind eine Hilfe für den Verlinkten, weil sie Besucher auf dessen Seite bringen (was ja der Grund ist, warum man eine Seite überhaupt ins Internet stellt).

In Zukunft gäbe es stattdessen zwei Klassen von Links: den kostenlosen und den kostenpflichtigen. Man müsste also in Zukunft aufpassen, wohin man verlinkt, um nicht zahlungspflichtig zu sein. Es wäre nach dem Leistungsschutzgeldrecht nicht mehr möglich, in Facebook eine URL zu einem Magazin-Artikel z.B. von welt.de zu posten, da Facebook automatisch Überschrift und einen Teil des Textes anzeigt. Die Axel Springer AG könnte dem Facebook-User der solch Unglaubliches tut, eine Rechnung schreiben.

Genauso ist es gefährlich, bei Facebook (oder Twitter oder …) überhaupt irgendeinen Blog zu verlinken, der nicht ganz eindeutig privater Natur ist. Denn der Betreiber könnte ebenfalls das LSR einklagen. Die Konsequenzen für RSS-Reader, soziale Netzwerke und Dienste wie pinterest mag ich mir gar nicht ausmalen.

Die Lizenzpflicht gilt nicht für jeden Nutzer. Verlinken durch Privatpersonen ist im Gesetzesentwurf ausdrücklich erlaubt. Aber das Problem ist die Grauzone: Es gilt schon jemand als nicht-privater Nutzer, wenn er sich im Internet über dasselbe Themengebiet auslässt, in dem er auch beruflich zuhause ist. Und ein Blog gilt als kommerziell, sobald er Werbebanner einblendet oder Bücher des Autors bewirbt oder einen Flattr-Knopf eingebaut hat. Damit wird maximale Rechtsunsicherheit geschaffen – ein Paradies für Abmahnanwälte.  Etwas Wirklichkeitsfremderes kam selten aus dem deutschen Justizministerium.

Breaking News: Blogger nun mit beiden Beinen im Gefängnis

Standen Blogger also bislang im Grunde schon mit einem Bein im Gefängnis, können sie das zweite angesichts des LSR schon mal nachziehen. Denn jegliche Links auf andere Blogs oder eben Presseartikel wären in Zukunft im Zweifel kostenpflichtig. Selbst eine Liste „Mehr zum Thema“ mit Links auf Websites von Zeitungen oder Zeitschriften wäre kostenpflichtig, aber „extrem billig“, versichert Springer-Pressesprecher Christoph Keese großmütig. Wer da aber was falsch macht (wenn er überhaupt noch Lust hat aufs Bloggen), der findet schnell den gegnerischen Anwalt im Briefkasten. Legt euch schon mal eine Rechtsschutzversicherung zu.

Früher war man noch dankbar

Ironie des Schicksals: Vor zwei Jahren flatterte kurz vor Weihnachten ein Brief nebst teurer Klassik-DVD in die Jesus.de-Redaktion. Absender: Axel Springer AG. Man dankte uns, dass wir in dem Jahr so häufig auf welt.de verlinkt hätten. Damals war man bei Axel Springer noch dankbar für Links. In Zukunft müssten wir dafür zahlen, die Jesus.de-Leser zu welt.de zu schicken – verrückt.

Der berühmte Ast, auf dem man sitzt…

Ich verstehe, dass die Verlage Angst haben, dass ihr Geschäftsmodell in ein paar Jahren nicht mehr funktioniert. Das aber liegt gewiss nicht daran, dass andere ihre Websites verlinken. Sondern an ihrer Unfähigkeit, flexibel auf die neue Zeit zu reagieren.

Gar nicht einsichtig ist mir allerdings, warum die Verlage in ihrer Not gerade den Ast absägen, auf dem sie sitzen. Wenn der Print-Verkauf abnimmt und der Digital-Verkauf noch nicht an Fahrt gewonnen hat, dann bleibt die einzige stabile Einnahmequelle der Verlage die geschaltete Werbung auf ihren Websites. Was aber bringt es Springer & Co dann, wenn weniger Leute auf ihre Nachrichten verlinken, die also weniger besucht werden und damit die Werbe-Euros ausbleiben?

Ein Gegenvorschlag

Aber egal: Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir als Blogger gegen ein solches Gesetz opponieren. Zwar schwadroniert bereits genannter Christof Keese in herzallerliebster Naivität über eine Verwertungsgesellschaft, bei der man mit einem Klick die erforderlichen Rechte kaufen könnte (dieser Link würde mich in Zukunft etwas kosten) und natürlich wäre das schön für ganze Texte, die man mal eben seinen Lesern angedeien lassen könnte. Aber das darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die reine Verlinkung im Internet plötzlich kostenpflichtig werden soll und damit – so wage ich das mal zu sagen – eine Nadel ins Herz des Internets getrieben wird. Das ist ohne Übertreibung das Ende des Internets, wie wir es kennen.

Aber es gäbe natürlich auch Lösungen, die den Interessen aller begegnen würden.

Mein konkreter Vorschlag, vielleicht als Diskussionsgrundlage, ist folgender (aber Vorsicht, ich kann kein Juristensprech :-) :

  • Nutzung von im Internet frei verfügbaren digitalen Inhalten in einem digitalen Angebot ist durch Dritte zusätzlich zur Nutzung im Rahmen des Zitatrechts unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei erlaubt:
    • Die Nutzung der Inhalte hat die Verlinkung des Originalinhalts zum Zweck.
    • Die Auswahl der verwendeten Inhalte wird nicht automatisiert vorgenommen, sondern redaktionell ausgewählt (verlegerische Leistung gegen verlegerische Leistung).
      • Eine automatisierte Auswahl liegt auch nicht vor, wenn das Angebot seinen Nutzern ermöglicht, Links manuell oder als vom Anbieter zur Verfügung gestellten Feed einzutragen, um sie zu verwalten oder anderen Usern zur Verfügung zu stellen (z.B. RSS-Reader und Soziale Netzwerke), auch wenn der zum Link passende Inhalt dann automatisiert kopiert und aufbereitet wird. Der Umfang des frei verwendbaren Inhalts wird in diesem Fall durch den Inhalt des Feeds vom Anbieter bestimmt.
  • Folgende Kriterien werden eingehalten, sofern der Link nicht als Feed vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurde):
    • Texte haben einem Umfang von bis zu 400 Zeichen (aber maximal einem Viertel des Gesamttextes). Das kann zum Beispiel Überschrift und einen Textausschnitt beinhalten.
    • Bilder haben eine maximale Größe von <noch festzulegen>x<noch festzulegen> Pixel und bewahren so ihre Eigenschaft als reines Vorschaubild.
    • Filme und weitere Inhaltstypen können nur im Rahmen einer vom Anbieter ggf. angebotenen Einbettung oder Vorschau genutzt werden.
    • Für Inhalte, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, sollten einfache Möglichkeiten zum Erwerb einer entsprechenden Lizenz von den Rechteinhabern angeboten werden, sofern diese interessiert daran sind, ihre Texte entsprechend zu lizenzieren.
    • Jedem Rechteinhaber steht es frei, die Fremdnutzung seiner Inhalte in größerem Umfang zu erlauben.
    • Die Regelung gilt nicht rückwirkend für Zielseiten, die vor in Kraft treten des Gesetzes bestanden. Die Beweislast dafür liegt beim Kläger.

Dies hätte folgende Konsequenzen gegenüber dem jetzigen Referentenentwurf:

  • Keine Beschränkung auf „Presseorgane“. Damit entfällt die Notwendigkeit zur Definition eines solchen, was immer nur schwammig und damit rechtlich nie verlässlich sein kann.
  • Klare Verhältnisse: Wer Links automatisiert aggregiert, müsste eine Lizenz erwerben, wer etwas von Hand verlinkt und vom User verlinken lässt, braucht sich keine Gedanken zu machen, so lange der Umfang des genutzten Textes im vorgegebenen Rahmen bleibt.
  • Keine Klagewelle wegen alter Links: Niemandem ist zuzumuten, seine gesamten Internetseiten auf Links zu überprüfen, die den erwähnten Kriterien nicht entsprechen. Weil Aggregatoren immer frisches Material haben wollen, führt für sie trotzdem kein Weg an der Lizensierung vorbei.
  • RSS-Reader, Social Networks und viele andere Web 2.0-Angebot wie pinterest, bei denen der Nutzer der Aktive bei der Auswahl des Links ist, können weiter existieren.

Das sind meine 2c dazu. Aber ich fürchte, auch da gibt es Schlupflöcher für findige Anwälte – eigentlich ist halt das ganze Ansinnen Murks.

Was tun?

Auf eine Änderung des Entwurfs zu warten ist müßig – die schwarz-gelbe Regierung zeichnet schon für zu viel Irrsinn verantwortlich (Hoteliersteuergeschenke, Bereuungsgeld, …), als dass man einfach auf den gesunden Menschenverstand vertrauen dürfte.

Was Thomas Knüwer in seinem Blog schreibt werde deshalb auch ich ab sofort umsetzen: Ich werde nicht mehr auf Presseerzeugnisse verlinken, solange das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form im Raum steht. Schreibe ich über einen Zeitungsartikel, dann muss ich das umschreiben: „Wie Zeitungen berichten“. Sorry, der Gesetzgeber will es so. Und bei Jesus.de werden wir uns überlegen müssen, ob wir weiterhin auf Presseorgane verlinken können. Es gibt von D64 auch ein feines WordPress-Plugin, das Links zu deutschen Presseorganen automatisch auf eine Landingpage umleitet, die das Problem erklärt.

Klaro – was kratzt es die Deutsche Eiche… Aber ich finde es wichtig, ein kleines Zeichen zu setzen, das in der Summe ein großes werden kann. Besonders wir als bloggende Christen sollten die Freiheit des Internet verteidigen. Bist du Blogger? Dann mach doch mit!

Dazu passt...

Kommentare

3 Kommentare auf "Leistungsschutzrecht: Sorglos bloggen adé"

  1. Peter says:

    Guter Tipp, das mit dem Plugin. Ich habe es gleich installiert.

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    • Rolf Krüger says:

      Bei mir hat es einen Fehler ausgespuckt bei einem Link zu deinem Blog :) Ich hab das denen gemeldet, sie wollen es beheben.

      LG,
      Rolf

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  2. Tobias Lampert says:

    Auch von meiner Seite aus vielen Dank für den Hinweis – ich werde das Plugin auch einsetzen.

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